- Fachgeschäft
- 1. Begriff: Betriebsform des ⇡ Einzelhandels; die von einem Branchen-Fachmann, i.d.R. mit einschlägiger Ausbildung, geleitete, typisch mittelständische Einzelhandelsunternehmung. F. finden sich in nahezu allen Branchen des Einzelhandels.- Besondere Kennzeichen: Eher schmales, häufig sehr tiefes, in sich geschlossenes Branchen-Sortiment. Beratung durch speziell geschulte Verkaufskräfte sowie weitergehende Dienstleistungen (z.B. Zustellung, Warenversand, Geschenkverpackung, Reparatur, Installation, Umtausch). Standort bevorzugt an innerstädtischen Haupt- oder Nebenlagen, möglichst in der Nachbarschaft von F. anderer Branchen (⇡ Agglomeration). Preise wegen hoher Personal- und sonstiger Handlungskosten relativ hoch.- 2. Bedeutung: a) Viele Hersteller sehen den Vertrieb über den Fachhandel als geeigneten ⇡ Absatzweg für ihre hochwertigen Produkte (z.B. ⇡ Markenartikel). Bes. wegen ihres Beratungsangebots werden F. für die Einführung neuer, beratungsbedürftiger Produkte bevorzugt; dabei wird häufig versucht, durch ⇡ Vertriebsbindungen den Weg der Ware im ⇡ Absatzkanal möglichst weitgehend zu kontrollieren (Fachhandelsbindung).- b) F. konnten durch vielfältige Anpassungsprozesse ihre Wettbewerbsfähigkeit zu großen Teilen erhalten. Hierbei hat der Anschluss an kooperative Gruppen (⇡ kooperative Gruppen des Handels) zu Kostenreduzierungen in Beschaffung und Verwaltung sowie zur Verbesserung von Entscheidungen des Handelsmarketing geführt.
Lexikon der Economics. 2013.